Kosten & Erstattung
Was kostet eine Beratung, ein Workshop oder ein Vortrag – und was übernimmt die Krankenkasse?
Diese Seite gibt dir einen Überblick über:
Preise für Einzelberatungen, Workshops & Vorträge
Möglichkeiten der Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
hilfreiche Downloads
Ernährungsberatung & Ernährungstherapie – Was kostet das?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Leistung – etwa ob es sich um eine präventive Beratung oder eine Ernährungstherapie auf ärztliche Verordnung handelt. Du erhältst vorab einen transparenten Kostenvoranschlag, individuell abgestimmt auf dein Anliegen.
Bei ärztlicher Verordnung (z. B. bei Adipositas, Reizdarm, Diabetes etc.) ist eine Teilkostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Gerne unterstütze ich dich bei der Antragstellung.
Dauer
ca. 60 Min
ca. 45 Min
1x 60 + 2x 45 Min
1x 60 + 4x 45 Min
Leistung
Erstgespräch
Folgetermin
Paket 3
Paket 5
Preis
120 Euro
ab 90 Euro
ab 280 Euro
ab 430 Euro
Die genannten Preise gelten für Selbstzahler*innen. Wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt, reduziert sich dein Eigenanteil abhängig von der jeweiligen Kasse und deren Bezuschussung.*
Workshops & Vorträge – Was kosten sie?
Der Preis für Workshops & Vorträge richtet sich nach Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl und Format (online oder vor Ort). Ich kalkuliere individuell und sende dir auf Anfrage ein passendes Angebot zu.
Format
Impulsvortrag
Vortrag
Mini-Workshop
Tages-Workshop
Dauer
30-45 Min
60-90 Min
2-4 Std
6-8 Std
Preis
ab 250 Euro
ab 350-450 Euro
ab 500-650 Euro
ab 900-1200 Euro
*ZPP-zertifizierte Inhalte sind förderfähig im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).
Meine Preise orientieren sich am tatsächlichen Zeitaufwand, der weit über die reine Beratungs/-vortragszeit hinausgeht:
Dazu gehören Vorbereitung, individuelle Auswertung, Nachbereitung, Dokumentation und Kommunikation. Ich arbeite fundiert, nahbar und effizient – und möchte gleichzeitig so wirtschaften, dass Gesundheit auch für mich nachhaltig möglich bleibt.
Kassenerstattung:
So funktioniert’s
Wenn bei dir eine ernährungsmitbedingte Erkrankung vorliegt (z. B. Reizdarm, Zöliakie, Hashimoto, Unverträglichkeiten, Adipositas oder Diabetes), kann eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie nach § 43 SGB V von deiner Krankenkasse bezuschusst werden.
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Kassen einen Großteil der Kosten für das Erstgespräch und mehrere Folgetermine – oft bis zu 5 Stunden insgesamt.
Ablauf in 4 Schritten:
Du holst dir eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Vordruck erhältst du von mir/unten im Download-Bereich).
Ich stelle dir einen Kostenvoranschlag aus.
Du reichst beides bei deiner Krankenkasse ein.
Nach Genehmigung kann die Ernährungstherapie starten.
Ich begleite dich gern bei jedem Schritt der Antragstellung.
Download-Bereich
Hier findest du alle wichtigen Unterlagen als PDF zum Download:
Diese PDFs kannst du direkt herunterladen und für deinen Antrag verwenden – z. B. zum Ausfüllen mit deiner Ärztin oder zum Einreichen bei der Krankenkasse.
Sie helfen dir, Zeit zu sparen und nichts zu vergessen.